Dr. Rafael Harnos

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Curriculum Vitae

Dr. Rafael Harnos studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, wo er anschließend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand tätig war. 2013 wurde er mit einer Arbeit zum Thema „Geschäftsleiterhaftung bei unklarer Rechtslage: Eine Untersuchung am Beispiel des Kartellrechts“ promoviert. Seine zweite juristische Staatsprüfung legte er 2014 am Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart ab. Danach wechselte er an die Universität Bonn, wo er seit Mai 2014 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt ist. Darüber hinaus ist Rafael Harnos seit 2015 Dozent an der Deutschen Rechtsschule in Warschau sowie seit 2018 Schriftleiter der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR).

Von April bis September 2019 war Dr. Rafael Harnos Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn.

Forschungsprojekt

„Menschenrechtsschutz durch Unternehmenskommunikation“

In deutschen und internationalen Fachkreisen wird unter dem Etikett „Corporate Social Responsibility“ (CSR) darüber diskutiert, wie privatwirtschaftliche Unternehmen zur Stärkung der Menschenrechte beitragen können. Die bisherigen Befunde sind ernüchternd. Namentlich die Möglichkeit einer Haftungssegmentierung im Konzern und in der Vertriebskette führt dazu, dass Unternehmen für etwaige Sorgfaltspflichtverstöße und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Vor diesem normativen Hintergrund widmet sich das Projekt der Frage, ob der Menschenrechtsschutz durch Unternehmenskommunikation gestärkt werden kann. Ausgangspunkt der Überlegungen ist das sog. CSR-Reporting, also die auf nichtfinanzielle Aspekte bezogene Berichterstattung. Mit Hilfe einer solchen Berichterstattung machen die Unternehmen deutlich, dass sie als Teil eines komplexen sozialen Systems agieren und bereit sind, ihre Verantwortung für die Menschenrechte und die Umwelt zu übernehmen.

Das CSR-Reporting wird verbreitet als „Greenwashing“ abgetan, das als eine reine Marketingmaßnahme das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit aufpolieren soll, statt tatsächlich zum Menschenrechtsschutz beizutragen. Ein solcher Ansatz verkennt, dass das CSR-Reporting durchaus eine normative oder soziale Bindung erzeugen kann: Berichtet ein Unternehmen, dass es bestimmte menschenrechtsstärkende Aktivitäten ergreifen und menschenrechtsverletzende Maßnahmen unterlassen wird, macht es der breiten Öffentlichkeit ein Versprechen. Kann sich die Öffentlichkeit auf dieses Versprechen verlassen und dem Unternehmen vertrauen, wird sie – wie Luhmann zutreffend herausgearbeitet hat – eher geneigt sein, mit dem Unternehmen zu interagieren. Die als Akt der Selbstdarstellung gedachte Berichterstattung kann zu einer Selbstbindung des Unternehmens führen und damit mittelbar zu einem erhöhten Menschenrechtsschutzniveau beitragen. Das Projekt analysiert die rechtlichen und sozialen Instrumente, die eine solche Bindung erzeugen, und die mit dem Vertrauensbruch einhergehenden Folgen.

Publikationen (Auswahl)

Monographien, Kommentierungen und Herausgeberschaften

  • Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, C.H. Beck, München, §§ 67 bis 71 WpHG, 5. Aufl. in Vorbereitung für 2019, Manuskript (130 Seiten) bei Herausgebern eingereicht (gemeinsam mit Professor Dr. Jens Koch)
  • Miete, Mietpreisbremse und Mieterhöhung, in: Staake/von Bressensdorf (Hrsg.), Rechtshandbuch Wohngemeinschaften, C.H. Beck, München, in Vorbereitung für 2019, Manuskript (34 Seiten) bei den Herausgebern eingereicht
  • Politik und Internationales Privatrecht, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2017 (herausgegeben gemeinsam mit Dr. Susanne Gössl u.a.)
  • Geschäftsleiterhaftung bei unklarer Rechtslage: Eine Untersuchung am Beispiel des Kartellrechts – Dissertation, Verlag Duncker & Humblot, Schriftenreihe Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Berlin 2013, 374 Seiten (rezensiert von Auffermann, WiJ 2015, S. 62; Twele, WuW 2015, S. 1222)

Aufsätze und Buchbeiträge

  • Schadensersatz wegen fehlerhafter Kreditwürdigkeitsprüfung, JZ 2017, S. 552 – 559
  • Harmonisierung des Kartellbußgeldrechts qua effet utile?, ZWeR 2016, S. 284 – 307
  • Aktionärsschutz beim Delisting, ZHR 179 (2015), S. 750 – 781 
  • Einfluss des europarechtlichen Effektivitätsgebots auf das Anlegerschutzrecht, ZEuP 2015, S. 546 – 568
  • Der Konzern als Außengesellschaft bürgerlichen Rechts?, in: Eisele/Koch/Theile, Der Sanktionsdurchgriff im Unternehmensverbund, 2014, S. 171 – 188 (gemeinsam mit Professor Dr. Jens Koch)
  • Informationsasymmetrie im Anlegerschutzrecht, in: Hauer/Rudkowski/Gooren u.a., Macht im Zivilrecht, Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2012, S. 209 – 231